Der Fürsorgeverein wurde 1948 von Hamburger Bürgerinnen und Bürgern gegründet, um Straffälligen nach Verbüßung einer Haftstrafe in ihrem Bestreben zu unterstützen, wieder einen Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Unter dieser Zielsetzung arbeitet der Verein noch heute, obwohl sich die allgemeinen Verhältnisse und mit ihnen die Anforderungen laufend geändert haben. Diesem Wandel entsprechend wurden auch die Vereinsangebote laufend angepasst.
Straffälligkeit in all ihren Erscheinungsformen wird immer eine gesellschaftliche Randerscheinung bleiben. Ungeachtet dessen trifft Straffälligkeit zuweilen aber auf ganz erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit mit teils gravierender Folgewirkung auf Gesellschaft und Politik. Auch zeigt sich der innere Zustand unserer Gesellschaft immer wieder sehr deutlich am Umgang mit Straffälligkeit, mit Opfern und Tätern von Straftaten.
Umso wichtiger ist es, die Straffälligenhilfe durch eine breite gesellschaftliche Einbindung zu stützen. Wir möchten Sie für eine Mitgliedschaft im Hamburger Fürsorgeverein werben, um die Straffälligenhilfe in diesem Sinne zu stärken.
Werden Sie Mitglied im Hamburger Fürsorgeverein und dokumentieren dadurch, dass Sie die Resozialisierung Straffälliger und damit die Senkung der gesellschaftlichen Kriminalitätsbelastung als ein wichtiges soziales Anliegen fördern wollen!
Lesen Sie unsere Texte zu den einzelnen Angeboten und Vereinsaktivitäten, die Sie durch eineMitgliedschaft mit einem Mindestjahresbeitrag von 26,- € auch finanziell unterstützen können.