Erste Vorstandsvorsitzende des Hamburger Fürsorgevereins
Ich heiße Mareike Biesold-Teute, bin 38 Jahre alt und seit 2011 zugelassene Rechtsanwältin in Hamburg. Nach einer kurzen Tätigkeit in einer Münchner Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht habe ich im Jahr 2015 meine eigene Strafverteidigerkanzlei gegründet. Seit vier Jahren bin ich als Vorstandsmitglied für den Fürsorgeverein tätig. Da ich schon während meines Studiums im Vollzug eine Spielegruppe für Inhaftierte geleitet habe, habe ich mich schnell für die Tätigkeit in der Straffälligenhilfe begeistern lassen. Ich erachte es als meine berufliche Pflicht, mich auch über die Arbeit als Strafverteidigerin hinaus ehrenamtlich zu betätigen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit für den Fürsorgeverein habe ich erlebt, wie wichtig die Arbeit der freien Träger und der ehrenamtlichen Mitarbeiter für die Resozialisierung im Vollzug ist. Ich möchte sogar behaupten, dass eine gelungene Resozialisierung von staatlicher Seite allein nicht zu leisten ist.
Man könnte sogar so weit gehen, sich die provokante Frage zu stellen, ob eine Inhaftierung als Mittel überhaupt sinnvoll ist. Der Kriminologe und Rechtssoziologe Johannes Feest hat einmal gesagt: „Eine wahrhaft humanistische Einstellung zum Strafvollzug kann sich nur in dessen Abschaffung finden“. Diese Auffassung teile ich allerdings nicht uneingeschränkt, denn für viele Menschen bedeuten die festen Strukturen des Strafvollzugs überhaupt erstmalig eine Konstante in ihrem Leben. Ich bin aber auch der Meinung, dass –gerade in Zeiten der Coronapandemie– die Haft immer mehr zum Verwahrvollzug zu verkommen droht. Somit hat ein menschlicher Umgang, sowie die individuelle Arbeit mit den Inhaftierten an Wichtigkeit gewonnen.
Es gibt beispielsweise Fälle, in denen ich erlebe, dass eine Haftstrafe die völlig falsche Antwort auf die begangene Straftat und das dahinterstehende Problem ist. Gerade bei süchtigen und geflüchteten Menschen, bearbeitet das System nur die Symptome, dringt aber nicht zu dem Kern des Problems durch. Die Vollzugsanstalten sind gefüllt mit Menschen, die nur geringfügige Vergehen begangen haben, z.B. weil sie sich illegal in Deutschland aufhalten oder weil sie einer Abhängigkeit unterliegen. Diese Personen können sich aber aufgrund der nur kurzen Haftzeit, der fehlenden Sprachkenntnisse und der fehlenden personellen Ressourcen im Vollzug oft keine Perspektive erarbeiten. Der Vollzug kann hier nicht präventiv wirken, da die Gründe, aus denen die Straftaten heraus begangen wurden, nach der Entlassung unverändert sind und im Vollzug gar nicht aufgegriffen werden können. Zudem sind die Inhaftierungszeiten meist auch nicht lang genug, um die Ursachen der Straffälligkeit wie Sozialisierungsdefizite, Abhängigkeiten oder eine fehlende Bildung zu bearbeiten. Hinzu kommt, dass die Mühlen des Justizapparates oft nur langsam mahlen. Es fehlt an Personal und vor allem an Leuten, die mit den Inhaftierten sozialpädagogisch arbeiten, um deren Probleme aufzuarbeiten.
Der Fürsorgeverein leistet hier mit seiner ehrenamtlichen Arbeit – vor allem mit den Wohnprojekten – einen entscheidenden Beitrag. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine erfolgreiche Resozialisierung nur mit einer Basis in Form einer gesicherten Wohnsituation nach der Haftentlassung stattfinden kann. Hier einen nahtlosen Übergang hinzukriegen ist bisweilen nicht leicht. Oft beißt sich die Katze in den Schwanz: Eine Entlassung erfolgt nur bei Vorhandensein eines festen Wohnsitzes, die Einrichtungen benötigen jedoch oft ein Entlassungszeitpunkt, um das Vorhandensein eines Platzes sicher zusagen zu können.
Besonders problematisch habe ich in der Vergangenheit den Umgang mit psychisch kranken Menschen erlebt. So ist es momentan aufgrund der Überbelegung des Maßregelvollzugs Gang und Gäbe geworden, dass bei vorläufigen Unterbringungsbefehlen die „Unterbringung“ in der Untersuchungshaftanstalt im Rahmen der Amtshilfe stattfindet. In der Untersuchungshaftanstalt mangelt es hier an der Zuständigkeit, da die Unterbringung und Betreuung psychisch Kranker in den Verantwortungsbereich der Gesundheitsbehörde fällt und nicht der Justizbehörde obliegt. Entsprechend erhalten die Betroffenen meist auch nicht die dringend benötigte therapeutische ärztliche und/oder psychologische Betreuung. Eine Anfrage der CDU hat hierzu ergeben, dass sich derzeit 16 vorläufig Untergebrachte in der Untersuchungshaftanstalt befinden. Auch gibt es kaum allgemeinpsychiatrische Einrichtungen, die noch über Aufnahmekapazitäten verfügen, sodass die Gerichte mittlerweile schon bei einfachen Vergehen dazu neigen, eine Unterbringung im Maßregelvollzug anzuordnen, obwohl eine therapeutische Einrichtung ein ausreichendes Setting bieten könnte. Hier stoßen die freien Träger gleichsam an ihre Grenzen, so dass die erfolgreiche Vermittlung und Entlassung in eine solche Einrichtung die absolute Ausnahme darstellen. Eine solche Handhabung durch die Justiz ist nach meinem Dafürhalten grob rechtswidrig und dürfte nicht länger geduldet werden. Dies ist einer der Gründe, warum ich beschlossen habe, mein persönliches Engagement über die Arbeit beim Fürsorgeverein hinaus auf diesen Bereich auszuweiten und damit an einer erfolgreichen Resozialisierung mitzuwirken.