Am 14.11. stellt die Justizbehörde den Entwurf für ein Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz vor. Im Zuge der Verbändeanhörung haben die freien Träger drei Wochen Zeit, um eine Stellungnahme einzureichen – diese Chance wird der Landesverband Straffälligenhilfe Hamburg gerne nutzen.
Für Interessierte lässt sich das Gesetz auf dieser Seite herunterladen: http://www.hamburg.de/justizbehoerde/pressemeldungen/9870770/2017-14-11-jb-resogesetz/